Heilmittelwerbegesetz – wichtige Regelungen für Therapeutinnen & Therapeuten, 05.09.2022

Fortbildungsveranstaltung über Zoom
„Heilmittelwerbegesetz – wichtige Regelungen für Therapeutinnen und Therapeuten“
Montag, 05.09.2022, 19 Uhr

 

Die Veranstaltung findet online über Zoom am 5. September 2022 um 19 Uhr statt.

Auch wenn vielen Therapeutinnen und Therapeuten bewusst ist, dass Werbung auch im Heilwesen immer wichtiger wird, entscheiden sich viele gar nicht oder nur wenig zu werben. Häufig liegt der Grund in einer großen Unsicherheit darüber, was erlaubt ist und was nicht. Dieses wichtige Thema greifen wir von den Therapeuten Ruhr für eine weitere Fortbildungsveranstaltung auf.

Konkret geht es an diesem Abend darum, welche Vorgaben das Heilmittelwerbegesetz macht und welche Auswirkungen dies auf die Werbetätigkeit von Therapeutinnen und Therapeuten hat. Hier gibt Rechtsanwalt D. Benjamin Alt, Verbandsjustitiar des VPT und weiterer Verbände sowie selbständiger Anwalt mit dem Schwerpunkt Medizinrecht und Heilmittelerbringer, im Rahmen der Veranstaltung in bewährter Weise wertvolle Hilfestellung. Die kostenfreie Fortbildung richtet sich an Therapeutinnen und Therapeuten im physiotherapeutischen, logopädischen, ergotherapeutischen und podologischen Bereich sowie an Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker.

Da die Fortbildungsreihe von der Wirtschaftsförderung der Stadt Gladbeck unterstützt wird, melden Sie sich für die Veranstaltung bei Maria Jost unter maria.jost@stadt-gladbeck.de an. Sie erhalten dann rechtzeitig vor der Veranstaltung die notwendigen Einwahldaten per Mail.

Wir freuen uns auf Sie!


Bild von Armin Schreijäg auf Pixabay

Kontakt

Stadt Gladbeck
Wirtschaftsförderung

Maria Jost
Jovyplatz 4
45964 Gladbeck

02043/9499023
maria.jost@Stadt-Gladbeck.de

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