Heilmittelwerbegesetz – Was darf und was darf nicht?

Werbung in eigener Sache ist für den therapeutischen Berufsstand noch nie wichtiger gewesen als zurzeit. Gleichzeitig gilt es gesetzlichen Auflagen gerecht zu werden. Wie dieser Spagat gelingen kann, ist das Thema des nächsten Fortbildungsabends, der vom neu gegründeten Netzwerk „Therapeuten Ruhr“ initiiert wird und am Dienstag 23.06.2020 um 19 Uhr als Videokonferenz stattfinden wird. Als Referentin konnte Judith Schröer, Rechtsanwältin aus Gelsenkirchen-Buer, gewonnen werden. Sie wird erläutern, welche Vorgaben das Heilmittelwerbegesetz macht und welche konkreten Auswirkungen dies auf die Werbetätigkeit von Therapeutinnen und Therapeuten hat.

In Anbetracht der geltenden Kontaktbeschränkungen und der erschwerten Bedingungen für die Durchführung von Veranstaltungen wird der Fortbildungsabend diesmal in anderer Form erfolgen. Dafür wird allen interessierten Therapeutinnen und Therapeuten einige Tage vor dem geplanten Veranstaltungstermin ein Video zur Verfügung gestellt, in dem die Referentin die Inhalte des Themas darlegt. Am Veranstaltungstag selbst wird Frau Schröer auf Fragen aus dem Kreis der Teilnehmenden im Rahmen einer Videokonferenz eingehen. Für dieses Prozedere ist Ihre verbindliche Anmeldung unter maria.jost@stadt-gladbeck.de oder 02043/992035 dringend erforderlich. Der nächste Fortbildungsabend wird im September zum Thema „Schutz von Patientendaten“ stattfinden. Nähere Informationen dazu sowie zum Therapeuten-Netzwerk finden Sie unter www.therapeuten-ruhr.de .

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